Zugangsvoraussetzungen

Bachelorstudiengang Psychosoziale Interventionen

Zugangsvoraussetzungen

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, die spezifischen Voraussetzungen für den Bachelorstudiengang Psychosoziale Interventionen und seine Vertiefungsrichtungen.

Die Zulassung zum Bachelorstudium Psychosoziale Interventionen setzt voraus: 

  1. die allgemeine Universitätsreife
    oder 
    eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung für Studienwerber*innen ohne allgemeine Universitätsreife siehe auch Studieren ohne Matura 
    sowie
  2. die Kenntnis der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen


Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • eine Allgemeine Universitätsreife (laut Curriculum) vorweisen kann

 

Hinweis: Mit dem Inkrafttreten des PthG 2024 am 01.01.205 haben sich auch die Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum geändert. Voraussetzung für die Zulassung sind in Anlehnung an § 60 Abs. 2 PthG 2024 die Handlungsfähigkeit (Vollendung 18. Lebensjahr) und die allgemeine Universitätsreife). Gesonderte Zulassungsverfahren sind nicht mehr vorgesehen.  

Zugangsvoraussetzungen für die Vertiefungsrichtungen 

 

Ab 1. Jänner 2025 gilt das neue Psychotherapiegesetz (BGBl I 49/2024). Ab diesem Zeitpunkt ist für den Zugang zum Fachspezifikum erforderlich:

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen in Hinblick auf die Berufsausübung
  • erfolgreich absolviertes Propädeutikum

     Es sind also ab 1. Jänner 2025 keine spezifischen Quellberufe mehr nachzuweisen!

 

Für die Zulassung zum Fachspezifikum Personenzentrierte Psychotherapie galten bis 31. Dezember 2024 die folgenden durch das Psychotherapiegesetz (PthG, BGBl I 361/1990) normierten Bedingungen:

  • Vollendetes 24. Lebensjahr
  • Erfolgreich absolviertes psychotherapeutisches Propädeutikum
  • Abgeschlossenes Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen oder einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines solchen Studiums an einer ausländischen Universität. Bei diesen Studienrichtungen sind der Diplomabschluss (Magister/Magistra) oder der Bachelor- UND Masterabschluss vorgeschrieben.

ODER

  • abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie (Fachhochschule) für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie (Fachhochschule) oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater oder eine abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst oder ein abgeschlossenes Kurzstudium Musiktherapie oder ein Hochschullehrgang für Musiktherapie

ODER

  • Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums aufgrund der persönlichen Eignung durch behördlichen Bescheid gem. PthG § 10 (Ansuchen beim Bundesministerium für Gesundheit)

 

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Cornelia Schneider
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