Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, die spezifischen Voraussetzungen für den Bachelorstudiengang Psychosoziale Interventionen und seine Vertiefungsrichtungen.
Die Zulassung zum Bachelorstudium Psychosoziale Interventionen setzt voraus:
- die allgemeine Universitätsreife
oder
eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung für Studienwerber*innen ohne allgemeine Universitätsreife siehe auch Studieren ohne Matura
sowie - die Kenntnis der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Das psychotherapeutische Propädeutikum darf nur absolvieren, wer
- eigenberechtigt ist und entweder
- die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule einschließlich der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder die Reifeprüfung vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, an einer Mittelschule oder einer anderen mittleren Lehranstalt oder eine Studienberechtigungsprüfung gemäß den Bestimmungen des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, abgelegt hat oder
- einen in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluss im Ausland erworben hat oder
- eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961, absolviert hat oder
- auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist.
Die berufsrechtliche Eignung für den Eintritt ins Fachspezifikum wird nach Absolvierung des Propädeutikums überprüft. Zu beachten gilt, dass für den Beginn des psychotherapeutischen Fachspezifikums ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben ist.
Zugangsvoraussetzungen für die Vertiefungsrichtungen
(bei einem Kooperationspartner)
Vertiefungsrichtung psychotherapeutisches Fachspezifikum
Voraussetzung für den Eintritt in das Fachspezifikum (bei einem Kooperationspartner) im 4. Semester ist der positive Abschluss aller Inhalte des Propädeutikums. Hierfür geltend sind alle berufsrechtlichen Regelungen.
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
- eigenberechtigt ist,
- das 24. Lebensjahr vollendet hat,
- die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, dass eine Ausbildungseinrichtung für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums, einschließlich des Praktikums gemäß § 6 Abs. 2 Z 2, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
- das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder
- die Voraussetzungen des Abs. 1 Z 4 oder
- auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung gemäß Abs. 1 Z 5 erfolgt ist, oder
- eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
- ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
- einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines ordentlichen Studiums im Sinne der Z 8 an einer ausländischen Universität nachweist.
Vertiefungsrichtung Grundlagen Supervision und Coaching
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildung
- Alter 27 Jahre, 5 Jahre Berufspraxis
- Abgeschlossene human- oder sozialwissenschaftlich fundierte Ausbildung (Universität, Fachhochschule, Akademie) oder ein dokumentiertes Äquivalent