Therapieablauf

Therapieablauf

AM ANFANG  DAS ERSTGESPRÄCH

Das Erstgespräch stellt einen persönlichen Kontakt zu Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten her. Wichtig ist, dass Sie sich während dieser Zeit verstanden und gut aufgehoben fühlen. Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit, Therapieziele, Behandlungsmöglichkeiten und organisatorische Angelegenheiten zu besprechen. Alle Behandlungen werden individuell terminiert und weisen üblicherweise kurze Wartezeiten auf.

In der Regel folgt nach zwei Aufnahmegesprächen das psychotherapeutische Erstgespräch. Hierbei finden gemeinsame diagnostische Überlegungen statt, um ein Verständnis für Ihre Anliegen und Lebensgeschichte zu entwickeln. Wenn festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für eine ambulante Psychotherapie erfüllt sind, erfolgt im Anschluss die Planung der weiteren therapeutischen Sitzungen. Beachten Sie bitte, dass für die Psychotherapie von Kindern die schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich ist.

SETTINGS IN DER UNIAMBULANZ

  • Psychotherapeutisches Erstgespräch (50 Minuten)
  • Wöchentliche Einzeltherapie (50 Minuten)
  • 14-tägige Paar- und Familienberatung (100 Minuten)
  • Wöchentliche Gruppenpsychotherapie (90 Minuten)

Die Gruppentherapie und -selbsterfahrung ist hochwirksam. Das Gruppensetting zeigt die Universalität des Leidens. Sie erfahren, dass Andere gleiche oder ähnliche Probleme haben. Dies stärkt Ihr Selbstwertgefühl, da Sie erleben, wie bedeutend Ihre eigenen Anliegen für andere sein können. Es hilft Ihnen, Ihre soziale Kompetenz zu entwickeln und zu erspüren, was Empathie bewirkt. Sie üben das konstruktive Bewältigen von Konflikten und gewinnen ein besseres Verständnis für sich selbst. Beim Beobachten anderer Gruppenmitglieder entdecken Sie zudem Ansätze im Umgang mit eigenen Problemen, die für Sie passend sein können.

Geleitet wird die Gruppe von einer Psychotherapeutin oder von einem Psychotherapeuten in Ausbildung. Im Anlassfall sind begleitende Einzeltherapien möglich.

GUT ZU WISSEN...

Verschwiegenheitspflicht und Vertraulichkeit
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Sie dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klientin und Klient und der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (§ 15 PthG).

Absageregelung
Vereinbarte Therapietermine sind bis zu 48 Stunden im Voraus zu stornieren.

 

KONTAKT

Sie haben Fragen zum Therapieablauf oder wollen ein Beratungsgespräch vereinbaren?
Bitte rufen Sie uns an oder senden uns eine Mail. 

Telefon: +43 676 847228829        Mail: ambulanz@suttneruni.at