Aufnahmeverfahren
Masterstudiengang Inklusion und Transformation in Organisationen
Aufnahmeverfahren
Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Studienprogrammleitung oder mit einer von der Studienprogrammleitung nominierten Vertretung eingeladen.
Das persönliche Gespräch dient vor allem zur Abklärung der gegenseitigen Erwartungen und der Machbarkeit des Studiums, verbunden mit der persönlichen (beruflichen) Situation der Bewerber*innen.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags können die Studierenden mit dem nächsten angebotenen Modul einsteigen, sofern es nicht die Absolvierung anderer Module voraussetzt. Spätestens jedoch zu Beginn des folgenden Semesters können sie ihr Studium starten.
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