Aufgaben des Betriebsrats
Aufgaben des Betriebsrats
Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen.
Der Betriebsrat der BSU tritt als Kollegialorgan aus gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern auf. Zu unseren Aufgaben gehören:
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Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
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Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
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Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
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Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
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Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
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Recht zur Stellungnahme bei Kündigungen und Entlassungen und deren Anfechtung