Aufgaben des Betriebsrats

Aufgaben des Betriebsrats

Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen.

Der Betriebsrat der BSU tritt als Kollegialorgan aus gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern auf. Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
  • Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • Recht zur Stellungnahme bei Kündigungen und Entlassungen und deren Anfechtung