Aufgaben des Betriebsrats
Aufgaben des Betriebsrats
Die Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer*innen.
Der Betriebsrat der BSU tritt als Kollegialorgan aus gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern auf. Zu unseren Aufgaben gehören:
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
- Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
- Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
- Recht zur Stellungnahme bei Kündigungen und Entlassungen und deren Anfechtung