BSU Open Access Publikationsfonds

BSU Open Access Publikationsfonds

BSU Open Access Publikationsfonds

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten (BSU) fördert den Zugang zu Wissen durch die Unterstützung von Open-Access-Publikationen ihrer hauptberuflichen Forscher*innen. Hierfür stellt sie diesen einen zentralen Publikationsfonds zur Verfügung, um die Artikelgebühren (Article Processing Charges, kurz APCs) in wissenschaftlichen Zeitschriften zu decken.

Für Rückfragen stehen Ihnen Tilo Grenz (Beratung für Förderungen) und Jonas Kerschner (Prüfung der Kostenübernahme) gerne zur Verfügung.

Die aktuelle Version der Open Access Richtlinie der BSU finden Sie hier: Open Access Richtlinie

Voraussetzungen

Für die Zuteilung von Mitteln aus dem Publikationsfonds der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Der Autor/Die Autorin ist
  • hauptberuflich an der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten angestellt, wobei die Affiliation/Zugehörigkeit = BSU gilt
  • Corresponding Author der betreffenden Publikation
  1. Die Publikation ist ein Beitrag in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift und erfüllt folgende Qualitätskriterien:
  • Bei Publikation in einer Open Access Zeitschrift (Gold Open Access): Listung der Zeitschrift im Directory of Open Access Journals (DOAJ).
  • Bei Publikation in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access): Die Zeitschrift ist ein wissenschaftliches Journal mit Peer Review. (Prüfung der Zeitschrift erfolgt über die Campus Bibliothek).
  1. Wenn Publikationsgebühren bereits durch Drittmittel oder andere Publikationsfonds abgedeckt sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten.
  1. Die Open Access-Publikation erfolgt unter Anwendung einer Creative Commons-Lizenz, idealerweise unter einer CC BY Lizenz (Namensnennung).
  1. Vorhanden Mittel werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben. Mittel können nicht reserviert, nicht rückwirkend und nicht für bereits bezahlte Gebühren in Anspruch genommen werden.
  1. Mittel aus dem Publikationsfonds der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten können nur für die Übernahme von Publikationsgebühren (Article Processing Charges/APCs) verwendet werden. Eine Kostenübernahme anderer oder zusätzlicher Gebühren wie beispielsweise Kosten für Farbdruck (color in print charges) ist nicht möglich.
  1. Die Höchstgrenze beträgt EUR 2.200,–. Der Betrag richtet sich nach Höhe der Artikelgebühren. Bei einem Rechnungsbetrag von über EUR 2.200,– brutto werden maximal EUR 2.200,– pro Publikation vom Publikationsfonds übernommen. In diesem Fall ersuchen wir um eine Bestätigung per E-Mail, welche Kostenstelle mit dem Differenzbetrag belastet werden darf.

Ablauf der Mittelvergabe

  • Bitte setzen Sie sich zunächst mit der Forschungskoordination der BSU in Verbindung (tilo.grenz@suttneruni.at).
  • Kontaktieren Sie bitte daraufhin die Campus Bibliothek (jonas.kerschner@fhstp.ac.at), welche prüft, ob eine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds erfolgen kann. Im positiven Fall erhalten Sie zusätzlich Informationen zur Rechnungsabwicklung.
  • Bei einem Rechnungsbetrag von maximal 2.200 € brutto kann der Publikationsfonds die gesamten Kosten übernehmen.
  • Bei einem Rechnungsbetrag von über 2.200 € brutto werden maximal 2.200 € vom Publikationsfonds übernommen. In diesem Fall ersuchen wir um eine Bestätigung per E-Mail, welche Kostenstelle mit dem Differenzbetrag belastet werden darf.
  • Die Bearbeitung der Rechnung wird zur Gänze von der Campus Bibliothek übernommen. Im Fall einer Kostenbeteiligung veranlasst die Campus Bibliothek die interne Weiterverrechnung des Differenzbetrags an die genannte Kostenstelle.
  • Ihr Artikel erscheint Open Access unter einer Creative Commons-Lizenz.
Ass.-Prof. Dr. Tilo Grenz
Forschungskoordination
Ass.-Prof. Dr. Tilo Grenz
+43 676 847 228 832