Psychotherapie
Psychotherapie
Mit unserer langjährigen Erfahrung und führenden Expertise gestalten wir die Psychotherapie von morgen. Unsere Studiengänge setzen neue Standards: Sie wurden aus unserer bewährten Ausbildungskompetenz heraus entwickelt, vollständig an das neue Psychotherapiegesetz angepasst und bietet Ihnen gleichzeitig die Chance, von den Übergangsbestimmungen des bisherigen Gesetzes zu profitieren. So eröffnen wir Ihnen einen besonders flexiblen, modernen und zukunftssicheren Einstieg in die Psychotherapie.
Sie möchten die Grundlagen der Psychotherapie fundiert kennenlernen, unterschiedliche therapeutische Zugänge verstehen und gleichzeitig herausfinden, welche methodische Richtung zu Ihnen passt? Oder Sie haben bereits eine klare Vorstellung zu ihrer psychotherapeutischen Methode und möchten rasch in diese spezifische Ausbildung einsteigen. In beiden Fällen sind Sie an der Bertha von Suttner Privatuniversität genau richtig.
Wir schätzen den Wert von Vorkenntnissen und bereits absolvierten Aus- und Weiterbildungen. Für Absolvent*innen eines Propädeutikums bieten wir ein verkürztes Bachelorstudium an, für eingetragene Psychotherapeut*innen ein akademisches Upgrade. Nach individueller Prüfung können Sie durch die Anrechnung von Vorbildungen Zeit und Kosten sparen. Detaillierte Informationen finden Sie im Antragsformular bzw. in der Modulbeschreibung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Psychotherapeut*innen behandeln psychische Leidenszustände und Verhaltensstörungen mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter Methoden. Sie sind befugt, Krankenbehandlungen im Sinne des Psychotherapiegesetzes durchzuführen. Um Psychotherapeut*in (griechisch: „Seelenheiler*in“) zu werden, muss man nicht Psychologie studieren, wie häufig angenommen wird. Psychotherapie ist eine eigenständige Fachrichtung mit einer dementsprechenden Ausbildung und speziellen Voraussetzungen und Lehrinhalten. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ bzw. Psychotherapeutin“ dürfen in Österreich nur Personen führen, die eine den Anforderungen des zuständigen Bundesministeriums entsprechende Ausbildung absolviert haben. Diese Ausbildung ist im Psychotherapiegesetz geregelt.
*ehem. Psychosoziale Interventionen Namensänderung vorbehaltlich Genehmigung der AQ Austria