News aus dem Betriebsrat

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Hier stellen wir regelmäßig Infos und Tipps für euch bereit. Außerdem findet ihr diverse Beschlüsse und Niederschriften.

Tipps zum Steuerausgleich

Alle Jahre wieder steht er an: der Steuerausgleich (die Arbeitnehmer:innenveranlagung).

Was es dabei zu beachten gibt, sowie eine Schritt für Schritt Erklärung zur Arbeitnehmer:innenveranlagung von  AK Steuerexpertin Dominique Feigl findet ihr hier.  Ihr erfahrt in dem Video, wie ihr den Steuerausgleich in Österreich erledigt und worauf ihr achten müsst.

In der Broschüre der AK findet ihr darüber hinaus spannende Tipps zum Steuersparen 2023. Auch die Gewerkschaft hat die Tipps zum Steuersparen zusammengefasst.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bis Ende Februar 2023 Zeit, die Lohnzettel von 2022 ans Finanzamt zu schicken. Es kann also sein, dass man den Steuerausgleich erst ab Anfang März 2023 machen kann, wenn das Finanzamt die Lohnzettel noch nicht vom Arbeitgeber erhalten hat.

Wichtig für alle Eltern:

Auch wer den Familienbonus bereits über den Arbeitgeber beantragt hat und jetzt den Steuerausgleich (die Arbeitnehmer:innenveranlagung) macht, muss ihn dort nochmals einreichen.