Zugangsvoraussetzungen

Masterstudiengang Psychotherapie

Zugangsvoraussetzungen

Hier finden Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sowie die Voraussetzungen für ein psychotherapeutisches Fachspezifikum.

 

  • Abgeschlossenes Bachelorstudium Psychosoziale Interventionen

ODER

  • ein abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder
  • der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung* und
  • der Abschluss eines Propädeutikums und
  • erfolgreiche Aufnahme in ein Fachspezifikum** - hier finden Sie unsere Fachspezifika und Kooperationspartner

* Dies ist eine Bildungseinrichtung, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführt, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist. 

** Voraussetzung für den Eintritt in das Fachspezifikum ist der positive Nachweis eines Abschlusses aller Inhalte des Propädeutikums. Hierfür geltend sind alle berufsrechtlichen Regelungen zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn lt. § 10 (2) Psychotherapiegesetz: 

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind. 


 

 

Zugangsvoraussetzungen für die Vertiefungsrichtungen 

 

Ab 1. Jänner 2025 gilt das neue Psychotherapiegesetz (BGBl I 49/2024). Ab diesem Zeitpunkt ist für den Zugang zum Fachspezifikum erforderlich:

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen in Hinblick auf die Berufsausübung
  • erfolgreich absolviertes Propädeutikum

     Es sind also ab 1. Jänner 2025 keine spezifischen Quellberufe mehr nachzuweisen!

 

Für die Zulassung zum Fachspezifikum Personenzentrierte Psychotherapie galten bis 31. Dezember 2024 die folgenden durch das Psychotherapiegesetz (PthG, BGBl I 361/1990) normierten Bedingungen:

  • Vollendetes 24. Lebensjahr
  • Erfolgreich absolviertes psychotherapeutisches Propädeutikum
  • Abgeschlossenes Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen oder einen in Österreich nostrifizierten Abschluss eines solchen Studiums an einer ausländischen Universität. Bei diesen Studienrichtungen sind der Diplomabschluss (Magister/Magistra) oder der Bachelor- UND Masterabschluss vorgeschrieben.

ODER

  • abgeschlossene Ausbildung an einer Akademie (Fachhochschule) für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie (Fachhochschule) oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater oder eine abgeschlossene Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst oder ein abgeschlossenes Kurzstudium Musiktherapie oder ein Hochschullehrgang für Musiktherapie

ODER

  • Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums aufgrund der persönlichen Eignung durch behördlichen Bescheid gem. PthG § 10 (Ansuchen beim Bundesministerium für Gesundheit)

 

 

Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen:

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Bernhard Beer MA
+43 676 847 22 88 12