Bewerbung
Bewerbung
Die Bewerbung für die Studiengänge erfolgt ausschließlich online.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie die benötigten Dokumente finden Sie hier.
Halten Sie darüber hinaus den Nachweis Ihres abgeschlossenen Propädeutikums bereit.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen rund um die Bewerbung an der Bertha von Suttner Privatuniversität:
Zugangsvoraussetzungen
Für den Quereinstieg gelten die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen des Bachelorstudiengangs Psychosoziale Interventionen.
Zusätzlich sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- positiver Abschluss eines psychotherapeutischen Propädeutikums
- erfolgreiche Aufnahme in ein Fachspezifikum - hier finden Sie unsere Fachspezifika und Kooperationspartner
Aufnahmeverfahren
Auch beim Aufnahmeverfahren gelten die allgemeinen Regelungen des Bachelor Studiengangs.
Beachten Sie, dass die Überprüfung der persönlichen Eignung der Bewerber*innen für die Vertiefungsrichtung, durch den jeweiligen Kooperationspartner erfolgt. Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bitte bewerben Sie sich daher rechtzeitig.
Es gelten die für die Ausbildungsorganisation spezifischen Auswahlverfahren und Kosten. Die Studienprogrammleitung überprüft die formalen Zulassungskriterien. Erst wenn alle Auswahlkriterien für die jeweilige Vertiefungsrichtung erfüllt sind, erfolgt die Aufnahme.
Hier finden Sie eine Beschreibung der Aufnahmeverfahren unserer Kooperationspartner:
Das Aufnahmeverfahren wird von Psychotherapieausbilder*innen durchgeführt und besteht aus zwei Elementen. Diese können getrennt nacheinander, aber auch auf einmal beantragt werden.
Element 1: Feststellung der Eignung für die Ausbildung „Personzentrierte Psychotherapie“
Es kann bereits vor Abschluss des Propädeutikums absolviert werden.
Für den Antrag auf Eignungsfeststellung sind (in beliebiger Reihenfolge) folgende Schritte erforderlich:
- die Teilnahme an mindestens 15 Stunden Selbsterfahrung im Einzel- oder Gruppensetting bei einem Psychotherapieausbilder oder einer Psychotherapieausbilderin des APG•IPS;
- Vorstellungsgespräche bei zwei Psychotherapieausbildern bzw. -ausbilderinnen des APG•IPS sowie
- die Teilnahme an einem Entscheidungsseminar des APG•IPS.
Diese Schritte sollen nach Möglichkeit bei mindestens drei verschiedenen Ausbilder*innen absolviert werden.
Die Eignungsfeststellung wird auf Ansuchen des Ausbildungsbewerbers bzw. der Ausbildungsbewerberin durchgeführt. Das Ansuchen dazu ist formlos an die Ausbildungsleitung zu richten. Dem Ansuchen ist ein Lebenslauf, ein Foto und die Teilnahmebestätigungen über die erforderliche Selbsterfahrung beizufügen sowie die Angabe, bei wem die Vorstellungsgespräche und das Entscheidungsseminar absolviert wurden.
Die Eignungsfeststellung erfolgt aufgrund einer gemeinsamen Beurteilung der Psychotherapieausbilder*innen.
Element 2: Feststellung der Aufnahmevoraussetzungen gem. §10, Abs. 2 des Psychotherapiegesetzes
Die Feststellung der Aufnahmevoraussetzungen gem. §10, Abs.2 des Psychotherapiegesetzes wird von der Ausbildungsleitung auf schriftliches formloses Ansuchen des Ausbildungsbewerbers bzw. der -bewerberin durchgeführt und setzt eine positive Feststellung bezüglich des Elements 1 voraus.
Dem Ansuchen ist folgendes in Kopie beizulegen:
- Geburtsurkunde,
- Abschlussbescheinigung des Propädeutikums,
- Abschlussbescheinigung eines entsprechenden Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung bzw. einer Eignungsbestätigung des zuständigen Ministeriums,
- ein Ansuchen um Aufnahme in die Ausbildung.
Nach positivem Abschluss des Aufnahmeverfahrens, der mittels Bescheid der Ausbildungsleitung erfolgt, findet die Aufnahme in die Ausbildung statt.
Hier finden Sie die Ausbildungsordnung.
Aufnahmekriterien
In das Fachspezifikum „Systemische Familientherapie“ können nur Personen aufgenommen werden, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendetes 24. Lebensjahr
- Abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum
- Nachweis eines entsprechenden Quellenberufes lt. österr. Psychotherapiegesetz § 10, Abs. 2
Zudem erfordert die Aufnahme in die Ausbildung für systemische Familientherapie ein Auswahlgespräch mit den ausbildungsleitenden Lehrtherapeut*innen. Die Aufnahme bzw. Ablehnung wird dem/der Ausbildungsbewerber*in am Ende des Aufnahmeverfahrens mitgeteilt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Folgende Unterlagen sind beizulegen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular mit Foto
- Persönlicher und beruflicher Lebenslauf
- Nachweis über das abgeschlossene psychotherapeutische Propädeutikum (Propädeutikumzeugnis)
- Nachweis eines entsprechenden Quellenberufes oder Zulassungsbescheid, wenn kein Quellenberuf vorhanden
Nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen werden Auswahlgespräche vereinbart.
Aufnahme
Wendet sich eine Aufnahme suchende Person an die FS GPA, wird sie zunächst an die Ausbildungskommission verwiesen. Die Ausbildungskommission macht zwei Lehrtherapeut*innen für Aufnahmegespräche namhaft, oder überlässt es der Aufnahme suchenden Person, zwei Lehrtherapeut*innen zu wählen. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme suchende Person keine engeren persönlichen oder therapeutischen Beziehungen zu den die Aufnahmegespräche führenden Lehrtherapeut*innen hatte oder hat. In den persönlichen Gesprächen mit den zwei Lehrtherapeut*innen wird die Eignung der Aufnahme suchenden Person für die Ausbildung in Gruppenpsychoanalyse/psychoanalytischer Psychotherapie festgestellt. Die beiden Lehrtherapeut*innen berichten der Ausbildungskommission schriftlich über das Ergebnis der Gespräche, die Ausbildungskommission entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme und teilt das Ergebnis der Aufnahme suchenden Person mit.
Für die Aufnahmegespräche sind an die FS GPA 300 Euro zu entrichten. Davon entfallen jeweils 75 Euro mit direkter Verrechnung an die beiden Lehrpersonen, die die Aufnahmegespräche führen. 150 Euro werden als Verwaltungsbeitrag mit schriftlicher Rechnung von der FS GPA vorgeschrieben. Aufgenommene Bewerber*innen müssen des Weiteren die Mitgliedschaft im Österreichischen Arbeitskreis für Gruppentherapie und Gruppendynamik erwerben (die entsprechenden Informationen sind im Sekretariat des ÖAGG erhältlich) und den Ausbildungsvertrag gemeinsam mit einer Vertreterin/einem Vertreter der FS GPA unterzeichnen. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Aufnahmewerber*innen eine schriftliche Bestätigung darüber, dass sie als Ausbildungskandidat*innen anerkannt sind.
Aufnahmeverfahren
Bevor Sie mit der Ausbildung beginnen, nehmen Sie Kontakt mit der regionalen Ausbildungsberatung auf (www.gddg.at/gddg/ausbildung/ausbildungsberaterinnen) auf. Diese steht für Fragen zu Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Verfügung und organisiert das Aufnahmeverfahren, nach dessen positiver Absolvierung Sie jederzeit in die Ausbildung einsteigen können. Sie erhalten bei diesem Gespräch ein Bewerber*innen-Blatt, welches Sie bei den Aufnahmegesprächen und dem Aufnahmeseminar vorlegen und dann ausgefüllt Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen beilegen.
Das Aufnahmeverfahren besteht aus:
- einem Beratungsgespräch mit der regionalen Ausbildungsberaterin, der Sie auch am Ende des Aufnahmeverfahrens Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen schicken.
- zwei Aufnahmegesprächen mit zugeteilten Lehrtherapeut*innen.
- der Teilnahme an einem gruppentherapeutischen Seminar freier Wahl über mindestens 40 Arbeitseinheiten, das von einer DG-Lehrtherapeut*in geleitet wird (Trainings-Gruppe oder Sensitivity Training). Am Ende des Seminars ist ein Abschlussgespräch vorgesehen, über das Sie ein Gedächtnisprotokoll erstellen.
- einer schriftlichen Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Urkunden (in Kopie) über Berufs- und/oder Universitätsabschlüsse, Graduierungen, gegebenenfalls Zulassung des Psychotherapiebeirates zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums.
- Die Absolvierung der Ausbildung ist an eine Mitgliedschaft im ÖAGG gebunden. Ihren Bewerbungsunterlagen liegen ein ausgefertigtes Datenerhebungsblatt sowie eine Beitrittserklärung zum ÖAGG bei.
Nach Absolvierung des Aufnahmeverfahrens erhält die regionale Ausbildungsberaterin Rückmeldungen (Zustimmung bzw. Einwände) zur Aufnahme durch die befassten Lehrtherapeut*innen. Bei einstimmiger Zustimmung leitet diese die Unterlagen an die Ausbildungsleitung weiter. Sollten die Rückmeldungen aus den Aufnahmegesprächen und dem Seminar nicht eindeutig positiv sein, muss die nächste Lehrtherapeut*innenversammlung einen Beschluss über Aufnahme oder Ablehnung fassen.
Bei erfolgter Aufnahme unterschreiben die Ausbildungsleitung und Sie selbst den Ausbildungsvertrag. Weiters erfolgt die Aushändigung eines Ausbildungsbuches, das der Dokumentation der Ausbildungsschritte dient. Jedes absolvierte Modul wird mit Unterschrift der jeweiligen Lehrenden gegengezeichnet.
Aufnahmekriterien/-verfahren:
- Drei positiv absolvierte Aufnahmegespräche bei Lehrtherapeut*innen mit voller Lehrbefugnis von der VRP und deren Empfehlung zur Aufnahme als Ausbildungskandidat*in
- Ein Aufnahmegespräch kann gegen eine bereits erfolgte Selbsterfahrung mit einem/einer Lehrtherapeut*in abgetauscht werden.
- 30 Stunden methodenspezifische Selbsterfahrung im Einzel- oder Gruppensetting im Vorfeld, bei einem/einer personzentrierten Therapeut*in.
Aufnahmekriterien/-verfahren:
- Ein positiv absolviertes Aufnahmegespräch bei zwei Lehrtherapeut*innen mit voller Lehrbefugnis von WITA und deren Empfehlung zur Aufnahme als Ausbildungskandidat*in
- Ein erfolgreich abgelegtes Einführungsseminar bei einem Lehrtherapeuten/einer Lehrtherapeutin mit voller Lehrbefugnis von WITA
- 10–15 Stunden Selbsterfahrung bei einem/einer WITA-Lehrtherapeut*in (Liste der Lehrtherapeut*innen: https://www.ta-wita.at/team)
- Die Aufnahmekriterien dienen dazu, die persönliche Belastbarkeit und Eignung des/der Auszubildenden festzustellen. Voraussetzung für die Zulassung: Fähigkeit zur Empathie, zur Reflexion/Selbstreflexion sowie ausreichende Erwachsenen-Ich-Stärke, Belastbarkeit und Frustrationstoleranz.