Aufnahmeverfahren
Aufnahmeverfahren
Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die Eignung durch ein Aufnahmegespräch festgestellt.
Das Gespräch mit einem/einer Vertreter*in der Universität (i.d.R. Studienprogrammleitung) dient:
- zum persönlichen Kennenlernen,
- zur Überprüfung der Eignung für das Studium,
- zur Klärung der Motivation für das Studium und
- zum Abgleich der Erwartungen des Bewerbers/der Bewerberin an Studienangebot und das didaktischen Konzept der Privatuniversität
Dadurch ergibt sich eine Reihung für die Auswahlentscheidung, wenn die Zahl der Studienwerber*innen die Zahl der Studienplätze übersteigen sollte. Unter Gleichgereihten entscheidet der Zeitpunkt des Einlangens der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Prioritätsprinzip im Sinne des first come – first serve).

Vorbehaltlich Akkreditierun