Wahlkundmachung Senat

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Wahlkundmachung Senat

Gemäß § 5 der Wahlordnung – Senat erfolgt die Ausschreibung der Wahl durch die Vorsitzende des Senats für die Funktionsperiode 2025-2028.

  1. Die Wahl zum Senat findet am Donnerstag, den 09. Jänner 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr in den Räumen der Bertha von Suttner Privatuniversität 3100 St. Pölten, Campus-Platz 1 statt. Der Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der 07. November 2024.
  2. Die Wahl wird entsprechend der geltenden Wahlordnung als Listenwahl durchgeführt. Und für das wissenschaftliche und das allgemeine Personal getrennt geführt. Es sind sechs Vertreter*innen des Lehr- und Forschungspersonals sowie ein*e Vertreter*in des Allgemeinen Personals zu wählen.
  3. Das Wähler*innenverzeichnis liegt vom 14. bis zum 21. November 2024 auf Teamwork, im öffentlichen Senatsordner unter „Senatswahl 2025“. (Teamwork:Gremien:Senat:öffentliche Dokumentenbibliothek:Senatswahlen 2025) und im Studienservice der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten, Campus-Platz 1 auf und ist dort einzusehen. Einsprüche gegen das Wähler*innenverzeichnis sind bis spätestens 21. November 2024 an die Vorsitzende der beiden Wahlkommissionen, Amalia Dicketmüller, jdicketmueller@suttneruni.at zu richten.
  4. Listen-Wahlvorschläge sind – aufgrund der Weihnachtsferien länger als in der Wahlordnung vorgeschlagen – schriftlich bis 28. November 2024 bei der Vorsitzenden der Wahlkommission einzubringen. Auf den Wahlvorschlägen ist ein Zustellungsbevollmächtigter bzw. eine Zustellungsbevollmächtigte zu benennen. Nähere Bestimmungen über die Wahlvorschläge sind in der Wahlordnung zum Senat geregelt. Die Wahlkommission bzw. deren Vorsitzende entscheidet bis 02. Dezember 2024 über die Einsprüche.
  5. In jeden Listen-Wahlvorschlag sind gemäß § 5 der Wahlordnung mindestens 40 % Frauen aufzunehmen.
  6. Die Listen-Wahlvorschläge liegen ab Montag, 09. Dezember 2024 zu den Betriebszeiten zur Einsicht im Büro der Bertha von Suttner Privatuniversität sowie auf Teamwork („Senatswahlen 2025“)
  7. Gültige Stimmen können nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.


Es wurde je eine Wahlkommission für das Lehr- und Forschungspersonal sowie für das Allgemeine Personal eingesetzt. Vorsitzende beider Wahlkommissionen ist Mag. Amalia Dicketmüller, weitere Mitglieder sind Margit Kranawetter und Univ.- Prof. habil. Dr. Ralph Sichler.

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