Zugangsvoraussetzungen
Universitätslehrgang Suchtberatung und Prävention
Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Universitätslehrgang Suchtberatung und Prävention setzt voraus:
- Mindestens einjährige studienrelevante Berufserfahrung.
- Die Kenntnis der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen:
Studienprogrammassistentin und Interessent*innenbetreuung / Bereich Soziales
Petra Keiblinger
+43 2742 313 228 839