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Univ.-Prof. Dr. Eberhard Raithelhuber, Privatdozent
Titel | Stellungnahme der ÖFEB Sektion Sozialpädagogik zum Sozialarbeits- Bezeichnungsgesetz 2024 – insbesondere zu den Voraussetzungen für die Berufsbezeichnung „Sozialpädagogin“ und „Sozialpädagoge“ |
Typ | Expert*innentätigkeit |
Texte | Zusammenfassung:
Absolvent:innen von Master-Studiengängen mit Schwerpunkt Sozialpädagogik sollten ohne
weitere Auflagen die Berufsbezeichnung „Sozialpädagogin“ und „Sozialpädagoge“ führen
können, wenn sie vorher einen Bachelor in „Erziehungs- und Bildungswissenschaft“ bzw.
„Pädagogik“ erworben haben. Dafür müssen Perspektiven und die Ausbildungstradition der
akademischen Sozialpädagogik im Rahmen des Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024
berücksichtigt werden. Dies ist notwendig, um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften im
Sozialsektor zu decken und die Durchlässigkeit des österreichischen Bildungssystems zu
gewährleisten. |
Beteiligung | Raithelhuber Eberhard: Sting, Stephan: Lauermann, Karin: Blumenthal, Sara-Friederike: |
Datum, Zeit und Ort | Datum: 2024-05-30 - Ort: Sankt Pölten Wien Klagenfurt |