AGB Suttner+

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Suttner+

Allgemeine  Geschäftsbedingungen   (AGB) für Angebote des Fort- und Weiterbildungszentrums der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH und den Teilnehmer*innen von Vorträgen und online Vorträgen, Seminaren, Workshops, Universitätskursen und sonstigen Fort- und Weiterbildungsangeboten des Fort- und Weiterbildungszentrums der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten (im Folgenden „Veranstaltungen“).

Vertragsbestandteile sind darüber hinaus die Satzung der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten (kurz „BSU“), die Hausordnung sowie alle weiteren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten veröffentlichten Richtlinien und Vorschriften (Link: https://suttneruni.at/de/studium/downloadcenter). Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Vertragsbestandteile einzuhalten.

 

§ 2 Anmeldung zu Veranstaltungen

Die Veranstaltungen des „Fort- und Weiterbildungszentrums“ verfügen üblicherweise über begrenzte Teilnahmeplätze. Für einzelne Veranstaltungen können besondere Zugangsvoraussetzungen gelten. 

Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Fort- und Weiterbildungszentrums der Bertha von Suttner Privatuniversität (BSU) erfolgt innerhalb der jeweiligen Anmeldefrist ausschließlich online über die auf der Website bereitgestellten Anmeldemaske.

Mit dem Absenden der Anmeldung erklärt die*der Teilnehmer*in, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und diesen zuzustimmen.

 

§ 3 Vertragsabschluss und Entstehen der Zahlungsverpflichtung

Nach etwaiger Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen werden die Anmeldungen gereiht. 

Die Teilnehmer*innen erhalten entweder eine Anmeldebestätigung per E-Mail oder eine Information, dass Sie auf eine Warteliste gesetzt wurden. 

Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung kommt zwischen der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH und dem*der Teilnehmer*in ein verbindlicher Vertrag zustande. 

Mit dem Abschluss des Vertrages entsteht die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr. 

Die Teilnahmegebühr wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls jedoch vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, zu entrichten.

 

§ 4 Rücktrittsrecht im Fernabsatz 

Teilnehmer*innen, die Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktritterklärung muss eindeutig formuliert sein. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn die Erklärung rechtzeitig abgesendet wird.

Für den Rücktritt kann das von der Bertha von Suttner Privatuniversität bereitgestellte Muster-Rücktrittsformular verwendet werden. Die Verwendung dieses Musters ist jedoch nicht verpflichtend. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden bei einem wirksamen Rücktritt vollständig rückerstattet. 

Das Rücktrittsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Veranstaltung vollständig erbracht wurde und die*der Teilnehmer*in

  1. ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistungserbringung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist begonnen wird, und
  2. bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass sie*er mit vollständiger Vertragserfüllung das Rücktrittsrecht verliert.

Beginnt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch der*des Teilnehmers oder Teilnehmerin bereits während der Rücktrittsfrist, ohne dass die Dienstleistung vollständig erbracht wird, so ist im Falle eines Rücktritts ein anteiliger Betrag für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.

§ 5 Stornierungsbedingungen und Leistungsänderungen

Die nachfolgenden Stornobedingungen gelten ausschließlich für Vertragsauflösungen außerhalb eines gesetzlichen Rücktrittsrechts. Besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, insbesondere gemäß den Bestimmungen des FAGG, gehen diese Bestimmungen den nachfolgenden Stornoregelungen vor.

  1. Stornierung durch Teilnehmer*innen

Eine Stornierung der Anmeldung muss schriftlich erfolgen.

Bei einer Stornierung bis 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr verrechnet.

Bei einer Stornierung ab dem ersten Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.

Die Nominierung eines*einer Ersatzteilnehmer*in bzw. eines Ersatzteilnehmers ist ohne zusätzliche Kosten möglich, sofern die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 2 erfüllt sind und die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH der Übertragung zustimmt.

  1. Absage oder Verschiebung durch die Veranstalterin

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen insbesondere bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl, Ausfall von Vortragenden oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.

Im Falle einer Absage werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet.

Wird eine Veranstaltung verschoben, können Teilnehmer*innen innerhalb von 14 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer*innen, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, sofern die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH die Absage oder Verschiebung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

  1. Änderungen im Veranstaltungsablauf

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH behält sich organisatorisch erforderliche Änderungen hinsichtlich Inhalt, Ablauf, Veranstaltungsort, Zeitplanung oder Vortragenden vor.

Solche Änderungen begründen kein Rücktrittsrecht und keine Ansprüche der Teilnehmer*innen, sofern der Gesamtcharakter und die wesentlichen Lernziele der Veranstaltung erhalten bleiben.

 

§ 6 Ausbildungen, deren Dauer mehr als ein Semester beträgt:

Für Ausbildungsangebote, Universitätskurse oder sonstige Fort- und Weiterbildungsangebote des Fort- und Weiterbildungszentrums, deren Dauer mehr als ein Semester beträgt, gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen die nachfolgenden Regelungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  1. Einvernehmliche Auflösung

Das Vertragsverhältnis kann von der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH und der*dem Teilnehmer*in einvernehmlich schriftlich aufgelöst werden.

  1. Ordentliche Kündigung durch Teilnehmer*innen

Sofern für das jeweilige Ausbildungsangebot nichts Abweichendes festgelegt wurde, kann die*der Teilnehmer*in das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines laufenden Semesters schriftlich kündigen.

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung, somit bis zum Ende des jeweiligen Kündigungssemesters, sind die vorgeschriebenen Teilnahmegebühren zu entrichten. Bereits für absolvierte Semester oder Ausbildungsabschnitte bezahlte Gebühren werden nicht rückerstattet. Wurden Teilnahmegebühren für noch nicht absolvierte Semester oder Ausbildungsabschnitte im Voraus bezahlt, werden diese aliquot rückerstattet.

  1. Außerordentliche Auflösung aus wichtigem Grund

Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich aufgelöst werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

Ein wichtiger Grund für eine Auflösung durch die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH liegt insbesondere vor, wenn die*der Teilnehmer*in

  • trotz Mahnung fällige Teilnahmegebühren nicht fristgerecht bezahlt, Voraussetzung hierfür ist zumindest eine vorherige schriftliche Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist,
  • erforderliche Teilnahme- oder Zulassungsvoraussetzungen nicht oder nicht fristgerecht nachweist,
  • schwerwiegend oder wiederholt gegen die Satzung, die Hausordnung oder sonstige verbindliche Richtlinien und Ordnungsvorschriften der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH verstößt,
  • durch ihr*sein Verhalten die Durchführung der Ausbildung oder die Rechte anderer Teilnehmer*innen erheblich beeinträchtigt,
  • nachweislich gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstößt oder
  • sonstige Umstände setzt, die eine weitere Teilnahme unzumutbar machen.
  • vorsätzlich personenbezogene Zugangsdaten oder Zugangscodes zu Online-Angeboten unautorisiert weitergibt.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits fälliger oder bereits bezahlter Gebühren für bereits begonnene oder absolvierte Ausbildungsabschnitte. Für noch nicht absolvierte Ausbildungsabschnitte im Voraus bezahlte Gebühren werden rückerstattet, soweit dem keine berechtigten Gegenforderungen der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH entgegenstehen.

  1. Außerordentliche Auflösung durch Teilnehmer*innen

Die*der Teilnehmer*in kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich auflösen, wenn die Fortsetzung der Ausbildung unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH die Ausbildung oder wesentliche Teile davon trotz schriftlichen Hinweises nicht vertragsgemäß durchführt oder wenn für die Durchführung der Ausbildung erforderliche gesetzliche oder behördliche Voraussetzungen nicht vorliegen.

In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren für noch nicht absolvierte Ausbildungsabschnitte rückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  1. Auflösung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmer*innenzahl

Wird die für die Durchführung oder Fortführung einer Ausbildung erforderliche Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht, ist die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH berechtigt, die Ausbildung abzusagen oder das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Bereits bezahlte Gebühren für nicht absolvierte Ausbildungsabschnitte werden in diesem Fall vollständig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Aufenthalts-, Verpflegungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, sofern die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH die Absage oder Auflösung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

  1. Sonstige Beendigungsgründe

Das Vertragsverhältnis endet ohne gesonderte Kündigung insbesondere mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, mit endgültiger negativer Beurteilung einer letztzulässigen Prüfung, bei dauerhafter Unmöglichkeit der Fortsetzung der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen oder bei Tod der*des Teilnehmer*in.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen 

Es gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH veröffentlicht und in der Anmeldebestätigung bzw. Rechnung ausgewiesen ist.

Die Teilnahmegebühren sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG umsatzsteuerbefreit. Sämtliche auf der Website, in Ausschreibungen, Anmeldebestätigungen und Rechnungen ausgewiesenen Preise verstehen sich daher als Endpreise.

Allfällige Ansprüche auf Ermäßigungen oder Sonderkonditionen sind spätestens bei der Anmeldung geltend zu machen und auf Verlangen nachzuweisen. Eine nachträgliche Berücksichtigung oder Rückerstattung aufgrund nicht geltend gemachter Ermäßigungen ist ausgeschlossen.

Sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes vorgesehen ist, entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahme- bzw. Lehrgangsgebühr mit Zustandekommen des Vertrages. Die vorgeschriebenen Gebühren sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung, jedenfalls jedoch vor Beginn der Veranstaltung bzw. des jeweiligen Ausbildungsabschnitts, zu entrichten.

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als einem Semester können Teilzahlungen, Semesterzahlungen oder sonstige Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Die näheren Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung.

Befindet sich die*der Teilnehmer*in trotz Mahnung in Zahlungsverzug, ist die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH berechtigt, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Darüber hinaus können gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden. 

 

§8 Haftung 

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH haftet nach den gesetzlichen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen. 

Für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen ist die*der Teilnehmer*in selbst für die erforderliche technische Ausstattung sowie eine ausreichende Internetverbindung verantwortlich.

Eine Haftung der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die von Teilnehmer*innen zu Veranstaltungen mitgebracht werden, insbesondere von Wertgegenständen, elektronischen Geräten oder Fahrzeugen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für Schäden an von der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH bereitgestellten Einrichtungen, Geräten, Software oder sonstigen Gegenständen, die von Teilnehmer*innen schuldhaft verursacht werden, haften diese nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Ausbildungs-, Lern- oder Prüfungserfolg. Die fachliche Qualifikation der Vortragenden sowie die sorgfältige Gestaltung der Lehrinhalte begründen keine Haftung für den individuellen Erfolg der Teilnahme. Diese Regelung orientiert sich an der Bestimmung des Ausbildungsvertrages, wonach kein konkreter Studienerfolg geschuldet wird. 

Eine Haftung für die Nichtdurchführung oder Einschränkung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, technischer Störungen außerhalb des Einflussbereichs der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ist ausgeschlossen. 

 

§ 9 Datenschutz und Immaterialgüterrecht

  1. Datenschutz

Die Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für die Organisation, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH in ihrer jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. 

 

Änderungen von Kontaktdaten und sonstigen für die Vertragsabwicklung relevanten Daten sind der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH unverzüglich bekannt zu geben. Der/Die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, für Zwecke der Veranstaltung seitens der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH Telefonanrufe sowie elektronische Nachrichten, insbesondere E-Mails, zu erhalten. 

 

  1. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Der/Die Teilnehmer*in willigt ein, während der Veranstaltung nach vorherigem Hinweis fotografiert sowie audio- oder audiovisuell aufgezeichnet zu werden. Der/Die Teilnehmer*in räumt der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH unentgeltlich das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, diese Aufnahmen für didaktische Zwecke (z. B. Analysen, Lehrzwecke oder Dokumentation) sowie für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Information (z. B. Website, Social-Media-Auftritte, Printprodukte oder Veranstaltungsdokumentation) zu verwenden. Für andere Zwecke ist eine gesonderte Zustimmung erforderlich. 

 

Ton-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen durch Teilnehmer*innen sind ohne vorherige Zustimmung der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH und der betroffenen Personen unzulässig.

 

  1. Immaterialgüterrecht

Sämtliche den Teilnehmer*innen im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten Lehr-, Lern- und Veranstaltungsunterlagen bleiben geistiges Eigentum der jeweiligen Urheberinnen bzw. der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH. 

 

Die Unterlagen dürfen ausschließlich für persönliche Aus- und Weiterbildungszwecke verwendet werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber*innen, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich zulässig ist. 

 

Werden im Rahmen einer Veranstaltung von Teilnehmer*innen Arbeitsergebnisse, Texte, Präsentationen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Leistungen erstellt und der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH zur Verfügung gestellt, räumen die Teilnehmer*innen der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH das nicht ausschließliche, unentgeltliche Recht ein, diese für Zwecke der Lehre, Qualitätssicherung, Dokumentation und Berichterstattung zu verwenden, sofern keine überwiegenden berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen entgegenstehen. Diese Nutzung erfolgt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Urheberinnen. Ansonsten verbleiben sämtliche Rechte an den geschaffenen Werken bei den Teilnehmer*innen.

 

§ 10 Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH. Sofern eine Veranstaltung an einem anderen Ort oder online durchgeführt wird, gilt der in der Ausschreibung, Anmeldebestätigung oder gesonderten Information bekannt gegebene Veranstaltungsort bzw. virtuelle Veranstaltungsraum als Erfüllungsort. 

 

§ 11 Sonstige Bestimmungen 

Das Fort- und Weiterbildungszentrum ist eine Organisationseinheit der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH. Sämtliche Verträge über Veranstaltungen des Fort- und Weiterbildungszentrums werden mit der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH abgeschlossen. 

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten zuständig, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung. 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt jene rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Website der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH veröffentlicht und gelten für neu abgeschlossene Verträge ab ihrem Inkrafttreten. Individuelle Vereinbarungen mit Teilnehmer*innen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine andere Form vorgesehen ist. 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
 

 

Musterrücktrittsformular 

 

An Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten GmbH 

Campus Platz 1

3100 St. Pölten 

 

[E-Mail: fwz@suttneruni.at]

 

 

MUSTERRÜCKTRITTSFORMULAR 

 

Name:               ……………………………………………………………………………………. 

Anschrift:         ……………………………………………………………………………………. 

Angemeldet zum Universitätskurs/Kurs/Seminar: …………………………………………………. 

 

Hiermit             widerrufe             ich            den             abgeschlossenen                    Ausbildungsvertrag 

(Anmeldung vom ………………………….; bitte Datum einsetzen). 

 

Begründung (nicht zwingend): 

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Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) 

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Datum 

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