Zugangsvoraussetzungen
Psychotherapie mit Schwerpunkt Fachspezifikum
Zugangsvoraussetzungen
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, die spezifischen Voraussetzungen für den Universitätslehrgang und seine Wahlfächer.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum
- Mindestalter von 24 Jahren
- Erfüllung der Aufnahmebedingungen laut Psychotherapiegesetz
- Aufnahmebestätigung ins Fachspezifikum bei einer kooperierenden Ausbildungseinrichtung (siehe erste Stufe des Aufnahmeverfahrens)
- Kenntnis der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
Die Zulassung zum Universitätslehrgang setzt voraus:
- Ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium
- Oder ein nach Maßgabe ausländischer Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium
- Oder eine Voraussetzung wie folgt, wenn damit eine den vorstehenden Punkten gleichzuhaltende Qualifikation erreicht wird: allgemeine Universitätsreife und mindestens 4 Jahre studienrelevante Berufserfahrung.
Aus- und Weiterbildungszeiten können gegebenenfalls anerkannt werden.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.
Studienservice
Cornelia Schneider
+43 2742 313 228 817